Sind Sie ein kleines bis mittleres Handelsunternehmen mit der Ambition, Ihre Geschäftsaktivitäten auf afrikanische Märkte auszuweiten? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten für Unternehmen wie Ihres eine unschätzbare Chance, individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten. Die Afrika-Beratungsgutscheine sollen den Zugang zu spezialisierten Beratungsdiensten erleichtern und es Unternehmen ermöglichen, die Komplexität des Markteintritts in Afrika effektiv zu meistern.
Nach den neuen Förderrichtlinien können Unternehmen auf externe Beratungsleistungen zurückgreifen, um Wirtschaftsprojekte in afrikanischen Zielmärkten vorzubereiten und umzusetzen. Egal, ob Sie Beratung zu branchenspezifischen Herausforderungen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Marktdurchführbarkeitsstudien oder Finanzierungsoptionen suchen, InterGest South Africa steht Ihnen bei jedem Schritt auf dem Weg zur Seite.
Als gelistetes Beratungsunternehmen im Rahmen der Förderinitiative hat InterGest South Africa einen umfassenden Leitfaden erstellt, der deutschen Unternehmen bei der Beantragung von Beratungsgutscheinen für Afrika hilft. In diesem Artikel bieten wir Erläuterungen zum Bewerbungsprozess und Hilfestellungen, um sich erfolgreich mit den Anforderungen und Richtlinien des BAFA zurechtzufinden.
Befolgen Sie diese Schritt-für-Schritt-Richtlinien:
- Förderrichtlinien prüfen:
Machen Sie sich mit den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BAFA) vertraut. Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt den Förderkriterien und Zielen entspricht, die in diesen Richtlinien dargelegt sind, die Sie hier finden.
- Bestimmen Sie die Berechtigung:
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen die Förderkriterien erfüllt. Geeignete Kandidaten sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Handwerk) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ein Unternehmen gilt als mittelgroß, wenn es weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 100 Millionen Euro erwirtschaftet.
- Wenden Sie sich an ein BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen:
Wenden Sie sich an ein im Rahmen des BAFA-Beratungsgutscheinprogramms gelistetes Beratungsunternehmen wie InterGest South Africa, um fachkundige Beratung zu erhalten. Ihre erste Beratung bei InterGest South Africa ist kostenlos, da der Zweck der Beratung darin besteht, ein besseres Verständnis Ihres Projekts zu erlangen und Sie bei der Erstellung einer detaillierten Projektbeschreibung zu unterstützen, um die Eignung Ihres Projekts für den Förderantrag zu bewerten. Wir beraten Sie gerne über den Umfang unserer Beratungsleistungen gemäß den Leistungskategorien des BAFA und die damit verbundenen Honorare, die sich an Ihren Markteintrittsambitionen für Afrika orientieren. Das Beratungsgespräch bereitet Sie auf den nächsten Schritt vor, nämlich die Einreichung Ihres Förderantrags beim BAFA.
- Antrag auf Förderung einreichen:
Sobald Sie bereit sind, eine Förderung zu beantragen, müssen Sie den Online-Antrag auf der BAFA-Website ausfüllen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen, darunter die Projektbeschreibung, den Nachweis der Eintragung ins Handelsregister sowie Erklärungen zur Einhaltung der Förderbestimmungen. Ihre Bewerbung sollte umfassend sein und alle erforderlichen Informationen enthalten, um den Überprüfungsprozess effizient zu gestalten.
- Erklärung zur Einhaltung der De-minimis-Regelungen:
Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie eine Erklärung über die Einhaltung der „De-minimis“-Obergrenze abgeben, in der auch etwaige De-minimis-Beihilfen aufgeführt sind, die Sie in früheren Steuerjahren erhalten haben. Darüber hinaus müssen Sie eine schriftliche oder elektronische Bestätigung aller gewährten De-minimis-Beihilfen vorlegen, um Transparenz und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
- Überprüfungs- und Genehmigungsprozess:
Das BAFA fungiert als Bewilligungsbehörde für Förderanträge. Das BAFA prüft Ihren Antrag und die Begleitunterlagen sorgfältig auf die Einhaltung der Förderrichtlinien. Nach der Bewilligung erlässt das BAFA einen Förderbescheid. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer Antwort bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Beratungsverträge und -aufwendungen:
Sobald die Finanzierungsgenehmigung erteilt wurde, können Sie einen Beratungsvertrag mit InterGest South Africa abschließen. Wir stellen sicher, dass die erbrachten Beratungsleistungen mit der vom BAFA genehmigten Projektbeschreibung übereinstimmen. Bitte beachten Sie, dass anteilige Beratungskosten, die nicht durch die Förderung abgedeckt sind, als Selbstbeteiligung getragen werden müssen.
- Dokumentation und Berichterstattung:
InterGest South Africa dokumentiert alle Beratungsaktivitäten und -aufwendungen in einem detaillierten Bericht, der einen Vergleich zwischen geplanten und durchgeführten Leistungen beinhaltet. Dieser umfassende Bericht wird Ihnen innerhalb von 12 Wochen nach Abschluss der BAFA-anerkannten Beratungsleistung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Verfahrens ist es erforderlich, dass Sie dem BAFA den Sachverhaltsbericht zusammen mit Belegen, wie z. B. Beratungskostennachweisen, Rechnungen und Bankbelegen zur Prüfung vorlegen.
- Auszahlung und Überwachung der Zuschüsse:
Sobald die Beratungskosten nachgewiesen sind, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an Ihr Unternehmen durch das BAFA. Es ist wichtig, dass Sie Aufzeichnungen über erhaltene De-minimis-Beihilfen führen und die festgelegten Überwachungsanforderungen einhalten. Darüber hinaus können Prüfungen und Stichproben durch BAFA oder den Bundesrechnungshof durchgeführt werden.
- Projektabschluss und -bewertung:
Bitte beachten Sie, dass das Beratungsprojekt innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens abgeschlossen werden muss, sodass Ihr Unternehmen den genehmigten Beratungsgutschein sechs Monate lang nutzen kann. Darüber hinaus müssen Sie im Rahmen der Erfolgskontrolle des BAFA an verpflichtenden Befragungen teilnehmen. Bitte bewahren Sie für zukünftige Referenz- und Bewertungszwecke umfassende Aufzeichnungen über die geförderten Projekte auf. Dieser sorgfältige Ansatz stellt die Verantwortlichkeit sicher und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Projektdurchführung und -ergebnisse.
- BAFA-Förderzeitraum:
Die Förderrichtlinien des BAFA gelten bis zum 31. Dezember 2027. Um die Fördermöglichkeiten nutzen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Projekte innerhalb dieses Zeitrahmens strategisch planen und umsetzen.
Warum wir Ihnen empfehlen, Ihr Partner für Ihr Afrika-Projekt zu sein
Als anerkanntes Beratungsunternehmen im Rahmen der BAFA-Förderinitiative ist InterGest South Africa bestrebt, deutsche Unternehmen bei der Bewältigung der Komplexität des Markteintritts in Afrika individuell zu beraten und zu unterstützen. Seit 20 Jahren ist InterGest South Africa ein vertrauenswürdiger Partner für deutsche Unternehmen, die in den dynamischen afrikanischen Markt einsteigen möchten. Mit unserem Erfahrungsschatz und unserem beispiellosen Fachwissen haben wir zahlreichen Kunden den erfolgreichen Markteintritt erleichtert und ihnen ermöglicht, sich souverän in der Komplexität der afrikanischen Geschäftslandschaft zurechtzufinden.
InterGest South Africa ist stolz darauf, umfassende zweisprachige Dienstleistungen in Englisch und Deutsch anzubieten, die eine nahtlose Kommunikation und reibungslosere Markteintrittsprozesse ermöglichen.
Ganz gleich, ob es um die Gründung juristischer Personen, die Bewältigung regulatorischer Anforderungen oder den Aufbau einer betrieblichen Infrastruktur geht, unser engagiertes Team bietet maßgeschneiderte Lösungen, um den individuellen Bedürfnissen jedes Kunden gerecht zu werden. Von Marktforschung und Strategieentwicklung bis hin zu Logistik und Compliance begleiten wir deutsche Unternehmen bei jedem Schritt und sorgen für einen reibungslosen und erfolgreichen Eintritt in afrikanische Märkte.
Unser ausführlicher Leitfaden bietet wichtige Einblicke in den Antragsprozess und stellt sicher, dass Ihr Projekt den vom BAFA festgelegten Förderkriterien und Zielen entspricht. Durch die Befolgung dieser beschriebenen Schritte und die Einhaltung der BAFA-Richtlinien können Sie erfolgreich Fördermittel für Ihre Wirtschaftsprojekte in afrikanischen Zielmärkten beantragen und nutzen.
Nutzen Sie diese Chance und erschließen Sie das Potenzial der afrikanischen Märkte. Bringen Sie Ihr Unternehmen zum Erfolg, indem Sie uns für eine kostenlose Beratung kontaktieren. Senden Sie eine E-Mail an contact@intergest.co.za, um Ihre Reise noch heute zu beginnen.