Beratungsgutscheine Afrika

Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, der KMU und der Unternehmenstätigkeit in Afrika

InterGest South Africa ist als Beratungsunternehmen im Förderprogramm “Beratungsgutscheine Afrika” gelistet – eine Initiative des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Programm Beratungsgutscheine Afrika” ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, bedarfsgerechte Beratungsleistungen für ihr Vorhaben in Afrika von BAFA-registrierten Beratungsunternehmen zu erhalten. Die Förderung bezieht sich auf externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsprojekten in afrikanischen Zielmärkten.

Vorstellung der BAFA-Beratungsgutscheine

Beratungsgutscheine erklärt

  • Erleichterung des Markteintritts von Unternehmen in Afrika
  • Unternehmen helfen, potenzielle wirtschaftliche Risiken richtig einzuschätzen
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Beratungsunternehmen
  • Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika und Europa
  • Spezifische Branchen/Sektoren (branchenspezifische Beratung zu Wirtschafts-/Investitionsprojekten)
  • Afrikanische Zielmärkte (länderspezifische Beratung bei Wirtschafts-/Investitionsprojekten)
  • Rechtliche Fragen & regulatorischer Rahmen in Bezug auf Außenhandel/Auslandsinvestitionen
  • Studien zur wirtschaftlichen Machbarkeit & Finanzierung des Projektes
  • Rechtlich selbständige KMU der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Interesse am Markteintritt in Afrika.
  • Mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland einschließlich verbundener Unternehmen, weniger als 500 Beschäftigten, unter 50 Mio. € Jahresumsatz und Interesse am Markteintritt in Afrika.
  • 75 % der förderfähigen Kosten werden durch die Gutscheine finanziert
  • Maximal 15 Beratertage pro Beratung
  • Je nach Sachverhalt maximal 1.200 € netto pro Beratungstag
  • Ein Beratungstag umfasst mindestens 8 Stunden – Vor- und Nachbereitung, Reisekosten, Nebenkosten sind im Tagessatz enthalten.
  • Maximal 3 Beratungsgutscheine pro Jahr in Höhe von maximal 13.500 € pro Gutschein (maximal 40.500 € pro Jahr).
  • Ein Beratungsgutschein kann nur Aktivitäten der gleichen Kategorie kombinieren (siehe Kategorien unten)

Consulting Categories

Beratungsdienstleistungen


 

Tageshöchstsatz


 

Marktanalyse, Marktforschung, Geschäftspartner und lokale Kontakte, Zoll/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport

Bis zu 800 € netto pro Beratungstag

Business Case-Kalkulation, Zertifizierungen & Standards, Aufbau einer Vertriebsstruktur

Bis zu 1.000 € netto pro Beratungstag

Finanzierungen, Finanzierungsverhandlungen, Gründung von Niederlassungen, Rechtsberatung

Bis zu 1.200 € netto pro Beratungstag

Beantragung von Beratungsgutscheinen

Wichtig: Ein Beratungsvertrag darf erst nach Genehmigung des Beratungsgutscheins abgeschlossen werden

  1. Füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Unternehmensdaten aus
  2. Wählen Sie InterGest South Africa (Pty) Ltd (Nummer “124” auf der Liste) als Beratungsunternehmen für Ihre Anfrage.
  3. Reichen Sie das Antragsformular elektronisch ein. (Nur ein Antrag auf einmal – weitere Anträge können eingereicht werden, nachdem ein Antrag genehmigt wurde).
  4. Die folgenden Dokumente müssen bei der Einreichung der Bewerbung zusätzlich hochgeladen werden:
    1. De-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung (wird elektronisch mit dem Antrag eingereicht). Informationen zu De-minimis finden Sie hier.
    2. Auszug aus dem Handelsregister
    3. Beschreibung des Projekts mit den folgenden Angaben:
      1. Beschreibung des geplanten Unternehmens und der wirtschaftlichen Ziele des Projekts,
      2. Bestehende Aktivitäten in Afrika,
      3. Gründe für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen,
      4. Zeitplan für die Durchführung des Projekts
    4. Das BAFA prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und beabsichtigte Förderung. Ist das Ergebnis positiv, erhält das antragstellende Unternehmen einen Förderbescheid.
    5. Nach Genehmigung kann ein Beratungsvertrag auf der Grundlage einer vorgegebenen Vertragsvorlage abgeschlossen werden.
    6. Die Zahlungen sind durch eine ordnungsgemäße Buchführung nachzuweisen. Barzahlungen und Verrechnungen sind nicht förderfähig. Rechnungen müssen vor Vorlage des Verwendungsnachweises (siehe unten) vollständig beglichen sein.
  • Elektronische Einreichung über das Verwendungsnachweisformular
  • Vollständig ausgefüllter Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Wochen nach Abschluss der Beratungsleistung
  • Die folgenden Dokumente müssen beigefügt werden:
    • Bankbeleg über die vollständige Zahlung
    • Sachbericht mit Gegenüberstellung der geplanten und durchgeführten Beratungsleistungen. Gemäß dem vom Beratungsunternehmen erstellten Beratungsbericht.
    • Beratungsvertrag mit Anhängen
    • Kopie der Rechnung des Beratungsunternehmens
    • Online-Feedback-Formular (Link zum Online-Portal wird Ihnen per E-Mail zugesandt.) (Feedback ist für die Bearbeitung des Verwendungsnachweises zwingend erforderlich).
  • Eine weitere Online-Befragung findet 6-8 Wochen nach Abschluss der Beratung statt.
  • Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Förderbetrag auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Die Finanzierung des Programms “Beratungsgutscheine Afrika” erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Felix Wieneke: contact@intergest.co.za.

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